Geschützte Radiologie-Daten für die Forschung

Geschützte Radiologie-Daten für die Forschung
Sicherer Austausch radiologischer Daten: Prof. Wolfgang Holzgreve, Prof. Louisa Specht-Riemenschneider und Prof. Alexander Radbruch freuen sich über eine Förderung in Höhe von 800.000 Euro des BMBF (©Alessandro Winkler/UKB)

Medizinische Daten der Radiologie in einer geschützten Umgebung der Forschung umfassend zur Verfügung zu stellen – darauf zielt ein Projekt zur Etablierung von Datentreuhandmodellen.

  • Datum:
    10.02.2022
  • Autor:
    P. Sandow (mh/ktg)
  • Quelle:
    Universitätsklinikum Bonn

800.000 Euro vom Bundesministerium für Bildung und Forschung zur praktischen Etablierung sogenannter Datentreuhandmodelle erhalten die Klinik für Neuroradiologie am Universitätsklinikum Bonn, das Institut für Bürgerliches Recht, Informations- und Datenrecht der Uni Bonn und die Fraunhofer Institute für Internationales Management und Wissensökonomie und für Software- und Systemtechnik.

Ziel des Projektes ist es, medizinische Daten der Radiologie in einer geschützten Umgebung der Forschung umfassend zur Verfügung zu stellen.

In der Medizin besteht über alle Fächergrenzen hinweg ein großer Bedarf an der Auswertung von standortübergreifenden Daten. Besonders deutlich wird dies in der Radiologie: die Vielzahl der radiologischen Bilder, die täglich aufgenommen werden, enthalten sehr viel mehr Informationen, als nur den einzelnen radiologischen Befund. Vielmehr können heute Texturanalysen auf radiologischen Bildern zur Datenerhebung durchgeführt werden, die für RadiologInnen zunächst nicht sichtbar sind, aber wichtige Informationen über Krankheit und Prognose liefern können.

„Voraussetzung dieser Ansätze ist die Analyse sehr großer Datenbestände“, betont Prof. Dr. Alexander Radbruch, Direktor der Klinik für Neuroradiologie und Projektleiter am Uniklinikum Bonn. „In der klinischen Realität scheitern jedoch immer noch viele Forschungsprojekte daran, dass datenschutzrechtliche Fragen ungeklärt bleiben und insbesondere bereits erhobene, sogenannte retrospektive Daten, häufig nicht für die Forschung verwendet werden dürfen.“

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