Mammographie-Screening: IQWiG empfiehlt Einbeziehen auch jüngerer und älterer Frauen

Mammographie-Screening: IQWiG empfiehlt Einbeziehen auch jüngerer und älterer Frauen

Abschlussbericht des IQWiG: Sowohl bei Frauen zwischen 45 und 49 Jahren als auch bei Frauen zwischen 70 und 74 Jahren sieht das Institut nun Vorteile eines Screenings auf Brustkrebs.

  • Datum:
    21.08.2022
  • Autor:
    J. Flintrop (mh/ktg)
  • Quelle:
    Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

Seit 2005 wird hierzulande jede Frau zwischen 50 und 69 Jahren alle zwei Jahre zur Teilnahme am Mammographie-Screening eingeladen. Ob und in welchem Maße auch Frauen zwischen 45 und 49 Jahren sowie zwischen 70 und 74 Jahren von einem regelmäßigen Screening auf Brustkrebs profitieren könnten, hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) nun im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses in einer Nutzenbewertung untersucht.

Ergebnis: Sowohl für die jüngere Altersgruppe als auch für die ältere sieht das IQWiG insgesamt einen Anhaltspunkt für einen Nutzen des Mammographie-Screenings im Vergleich zu keinem Screening. Möglichen Schäden durch falsch-positive Befunde oder Überdiagnosen steht jeweils ein brustkrebsspezifischer Überlebensvorteil gegenüber, der überwiegt.

„In beiden Altersgruppen ist der in Studien belegte Vorteil für die einzelne Frau allerdings nur sehr klein“, betont IQWiG-Leiter Jürgen Windeler: „Insofern bleibt eine individuelle Bewertung und Abwägung unerlässlich. Wir sollten deshalb alles dafür tun, dass die Frauen informiert entscheiden können, ob sie sich einer Mammographie unterziehen möchten – oder nicht.“

Ausweitung des Screening-Programms erst nach positivem Votum des BfS möglich

Bevor das Mammographie-Screening-Programm ausgeweitet werden könnte, müsste zuvor noch das zuständige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz die strahlenschutzrechtliche Zulässigkeit dieser Maßnahme feststellen. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) prüft dies derzeit im Auftrag des Ministeriums sowohl für die obere als auch die untere Altersgrenze.

Zur Originalpublikation des IQWiG

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