Vermittlung von Medizinphysik-Experten
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Datum:09.04.2020
Zielsetzung des Strahlenschutzgesetzes sowie der EURATOM-Richtlinie 2013/59 ist ein patientenbezogener Strahlenschutz in der diagnostischen Radiologie mit Hochdosisverfahren wie CT oder interventionellen fluoroskopischen Verfahren. Dies soll durch die Mitarbeit und Optimierung durch einen MPE gemäß StrSchG §§ 131 und 132 gewährleistet werden. Außerdem ist die Erreichbarkeit eines MPE während der Anwendung gemäß Art. 58 d) Ziffer ii) der Euratom-Richtlinie 2013/59 vorgesehen.