Neue Strahlenschutz-Kennnummer soll Beschäftigte besser schützen

Neue Strahlenschutz-Kennnummer soll Beschäftigte besser schützen

Seit dem 31.12.2018 können neue Registriernummern für den beruflichen Strahlenschutz beantragt werden.

  • Datum:
    04.01.2019
  • Autor:
    N. Meßmer (mh/ktg)
  • Quelle:
    Bundesamt für Strahlenschutz

Beschäftigte, die in ihrem Beruf erhöhter Strahlung ausgesetzt sind, werden in Zukunft noch besser geschützt. Künftig erhalten alle betroffenen Beschäftigten eine Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer), die auch bei Arbeitsplatz- oder Namenswechsel unverändert bleibt. Betroffen sind unter anderem Beschäftigte in der Medizin, Kerntechnik, Industrie, Forschung, Luftfahrt sowie an Arbeitsplätzen mit erhöhter Radonbelastung.

Mithilfe der neuen Strahlenschutzregisternummer sollen Informationen verlässlicher erfasst und die eindeutige Zuordnung der Strahlendosis zur entsprechenden Person deutlich verbessert werden. Arbeitgeber haben ab dem 31.12.2018 drei Monate Zeit, die Kennzeichen für ihre aktuell in der Strahlenschutzüberwachung befindlichen Mitarbeiter zu beantragen.

Die neue Strahlenschutzregisternummer geht auf eine Neuregelung im Strahlenschutzgesetz zurück. Die Nummer wird durch eine nicht rückführbare Verschlüsselung aus der Sozialversicherungsnummer und den Personendaten der zu überwachenden Beschäftigten abgeleitet.

Nähere Informationen beim Bundesamt für Strahlenschutz.

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