Röko 2022 – Nicht-obstruktive Koronarien bei Frauen
Die koronare Herzkrankheit (KHK) präsentiert sich bei der Frau anders als beim Mann. Die Daten dazu gibt es schon lange; genauer hingesehen wird aber erst seit einigen Jahren.
Die koronare Herzkrankheit (KHK) präsentiert sich bei der Frau anders als beim Mann. Die Daten dazu gibt es schon lange; genauer hingesehen wird aber erst seit einigen Jahren.
Die überarbeitete Fassung der Leitlinien zur Rolle der MRT bei PatientInnen mit Multipler Sklerose überträgt neueste Forschungsergebnisse in die klinische Praxis.
Ein Jahr nach dem Start des Photon-Counting CT am Universitätsspital Zürich ist der Scanner voll in die stationäre und ambulante Routine integriert – und liefert eindrucksvolle, klinisch relevante Bilder.
Zur Leistung der koronaren CT-Angiographie: Die CT schneidet periprocedural besser ab als der Herzkatheter.
Die koronare CT-Angiographie und MRT haben als nicht-invasive Verfahren in der Diagnostik einer obstruktiven koronaren Herzerkrankung (KHK) an klinischer Bedeutung gewonnen. Mit verantwortlich dafür sind auch die aktualisierten internationalen Leitlinien.
Vor einer Prostata-Arterien-Embolisation liefern MRT und MR-Angiographie entscheidungsrelevante Informationen.
In welchen Fällen spielt die multiparametrische MRT der Prostata ihre Stärken aus? Was sind häufige Ursachen für falsch-negative gezielte Stanzen, und welches Intervall ist sinnvoll für Verlaufskontrollen von PI-RADS-3-Patienten?
Bei einem behaupteten Hygienemangel müssen Kliniken und Praxen erheblich mehr zur Klärung beitragen als früher. Das verlangen mehrere aktuelle Urteile des BGH.
Im Screening von Frauen mit normalem Risikoprofil und einer Brustdichte von 3 oder 4 schwächelt die Mammographie. Die MRT dagegen stellt auch die kleinen Karzinome zwischen 3 und 10 Millimetern dar – ein Quantensprung.
Grundsätze für die angemessene und rechtssichere Aufklärung von Patientinnen und Patienten in der Radiologie. (Die Zusammenfassung dieser Veranstaltung stellt in keinem Fall eine Rechtsberatung dar. Im Einzelfall ist stets eine Rechtsberatung einzuholen.)